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SUP Regeln 1x1

Stand Up Paddling (SUP) ist ein faszinierender Sport, der aufgrund seiner Flexibilität und schnellen Erlernbarkeit auf Schweizer Gewässern immer mehr Anhänger findet. Um die Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, sind jedoch bestimmte Regeln zu beherzigen. Im Folgenden werden die wesentlichen SUP-Regeln in der Schweiz zusammengefasst und erläutert

Stand Up Paddling (SUP) ist eine Wassersportart, die sich in der Schweiz durch ihre Vielfältigkeit und einfache Erlernbarkeit grosser Beliebtheit erfreut. Vom entspannten Paddeln nahe des Seeufers über SUP-Races bis hin zu Yoga auf dem Board bietet diese Sportart für jeden etwas. Doch um die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten und ein harmonisches Miteinander zu fördern, hat die Schweiz spezifische Regeln für Stand Up Paddler eingeführt, die es zu beachten gilt.
Laut der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) sind SUP-Boards rechtlich als Paddelboote klassifiziert, weil sie mittels Stechpaddel angetrieben werden. Dies hat zur Folge, dass sie den gleichen Gesetzen und Verboten unterliegen wie Ruderboote. Das bedeutet, dass SUPs überall dort eingesetzt werden dürfen, wo auch Ruder- und Paddelboote erlaubt sind, was in der Regel Seen und Flüsse einschliesst. Ausgeschlossen davon sind allerdings Bereiche, die eindeutig als verbotene Zonen ausgewiesen sind – diese werden durch gelbe Bojen oder Tafeln mit einem weissen Strich auf rotem Grund gekennzeichnet.
Eine zentrale Sicherheitsvorschrift betrifft die Schwimmwestenpflicht. In einer Entfernung bis zu 300 Metern zum Ufer ist das Tragen einer Schwimmweste zwar nicht verpflichtend, jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen. Für Paddler, die sich weiter als 300 Meter vom Ufer entfernen oder auf Fliessgewässern unterwegs sind, ist die Mitführung eines Rettungsmittels, wie einer Rettungsweste mit mindestens 50 Newton Auftrieb, gesetzlich vorgeschrieben. Es wird aus Sicherheitsgründen geraten, diese Weste immer zu tragen und auf sogenannte Schwimmhilfen wie "Schwimmflügeli", die nicht als adäquate Rettungsmittel gelten, zu verzichten.
Weiterhin muss ein SUP für den Fall eines Verlustes gut sichtbar mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers beschriftet sein. Dies erleichtert Polizei und Rettungsdiensten die Identifizierung des Eigentümers und die Einleitung von Suchaktionen, sollte das Board aufgefunden werden. Die Kantonspolizei Bern empfiehlt, den Verlust des SUPs der Polizei zu melden, um auszuschliessen, dass es sich bei einem aufgefundenen Board ohne Begleitung um einen Notfall handelt.
In Bezug auf den Vorrang im Wasser müssen Stand Up Paddler anderen Wasserfahrzeugen wie Kursschiffen, Güterschiffen, Schiffen der Berufsfischer und Segelschiffen stets ausweichen. Generell gilt für kleinere Boote, dass sie den grösseren und schwerer manövrierbaren Fahrzeugen weichen. Dies ist sowohl aus Sicherheitsüberlegungen als auch aus Gründen des Respekts gegenüber anderen Nutzern des Wassers geboten. Treffen Paddelboote aufeinander, sieht die Regel vor, dass beide nach rechts ausweichen, um Kollisionen zu vermeiden.
Ein weiterer Aspekt der SUP-Regeln in der Schweiz betrifft den Schutz der Natur. SUP-Fahrer müssen einen Mindestabstand von 25 Metern zu Wasserpflanzen wie Seerosen und Schilf einhalten, um nicht in Nist- oder Brutgebiete einzudringen. Ebenfalls ist das Betreten von Badezonen, archäologischen Schutzzonen und Naturschutzgebieten, die durch gelbe Bojen markiert sind, verboten.
Für die nächtliche Nutzung oder bei schlechter Sicht müssen SUPs mit einem weissen Rundumlicht ausgestattet sein, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig, um für Schiffe und andere Wassersportler sichtbar zu bleiben. Es gilt ebenso eine Alkoholgrenze von höchstens 0,5 Promille, und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Alkoholkonsum vor oder während des Paddelns nicht nur die eigene Leistungsfähigkeit mindert, sondern auch zu gefährlichen Fehleinschätzungen führen kann.
Schliesslich ist das Anbringen von Elektromotoren an SUPs in der Schweiz verboten. Die Verordnung macht hier keine Unterscheidung hinsichtlich der Motorleistung; jeglicher Hilfsmotor bleibt unzulässig.
Darüber hinaus sollten Nutzer sich vor einer SUP-Tour über die örtlichen Verhältnisse und das Wetter informieren sowie einen adäquaten Umgang mit dem Gerät in Einsteigerkursen erlernen. Zur Eigensicherung in kalten Gewässern ist das Tragen eines Neopren- oder Trockenanzugs empfehlenswert. Ein weiterer sicherheitsrelevanter Rat ist, eine Leash zu verwenden und ein wasserdicht verpacktes Mobiltelefon für den Notfall mit sich zu führen. Bei auftretendem Starkwind oder Sturm ist es ratsam, die Nähe zum Ufer zu suchen oder das Wasser umgehend zu verlassen, um Risiken zu meiden.
Sicherheit und umsichtiges Verhalten im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften sind also für ein ungetrübtes Paddelerlebnis auf Schweizer Gewässern essentiell. Indem man diese Vorgaben beachtet, kann man die Faszination des SUP gefahrlos erleben und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz anderer und der Natur leisten.

Zusammenfassung


1. Rechtlicher Status von SUP:

  • SUPs werden als Paddelboote kategorisiert, da sie mit einem Stechpaddel betrieben werden.
  • Es gelten dieselben Regelungen wie für andere Ruder- und Paddelboote.

 2. Zulässige Paddelgebiete:

  • Stand Up Paddler dürfen überall dort unterwegs sein, wo auch Ruder- und Paddelboote erlaubt sind, dies inkludiert Seen und Flüsse.
  • Befahrungsverbote, die u.a. durch gelbe Bojen oder besondere Kennzeichnungen ausgewiesen sind, müssen beachtet werden.

 3. Schwimmwestenpflicht:

  • Innerhalb 300 Meter Uferentfernung ist eine Schwimmweste empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.
  • Bei mehr als 300 Meter Abstand zum Ufer oder auf Flüssen wird das Mitführen einer Schwimmhilfe nach SN EN ISO 12402-5:2006 verlangt.

 4. Kennzeichnung des SUPs:

  • Ein amtliches Kennzeichen ist nicht notwendig, jedoch müssen Name und Adresse des Eigentümers gut sichtbar auf dem SUP angebracht sein.
  • Bei Verlust des Boards sollte dies der Polizei gemeldet werden.

 5. Vortrittsregeln:

  • SUPs müssen Vorrangschiffen wie Kursschiffen, Güterschiffen, Berufsfischern und Segelschiffen ausweichen.
  • Beim Zusammentreffen von SUPs mit Ruder- und Paddelbooten soll nach rechts ausgewichen werden.
  • Ausreichend Distanz zu Schwimmern muss gewahrt werden.

 6. Beleuchtungspflicht:

  • Bei Nacht und schlechter Sicht ist das Führen eines weissen Rundumlichts an SUPs vorgeschrieben.

 7. Alkoholgrenze:

  • Die erlaubte Promillegrenze beim Stand Up Paddling beträgt 0,5‰, analog zu den Regeln im Strassenverkehr.

 8. Umweltschutz und Naturschutzgebiete:

  • SUPs dürfen sich nicht im Bereich von Naturschutzgebieten und Wasserpflanzen aufhalten, es muss ein Abstand von mindestens 25 Metern eingehalten werden.

 - Das Befahren von mit gelben Bojen markierten Schutzgebieten ist untersagt.

 9. Einschränkungen für Elektromotoren:

  •  SUPs dürfen in der Schweiz nicht mit Elektromotoren oder anderen Hilfsmotoren betrieben werden – unabhängig von deren Leistungsstärke.

Sicherheitstipps


Vor einer SUP-Tour sollte man sich über lokale Gegebenheiten und das Wetter informieren. - Kurse für Anfänger können helfen, den sicheren Umgang mit dem SUP zu erlernen. - Achte auf Schutz durch adäquate Kleidung wie Neopren- und Trockenanzüge, gerade bei geringen Wassertemperaturen. - Vermeidung von Alkoholkonsum. - Eine Leash (Sicherheitsleine) sollte verwendet und ein wasserdicht verpacktes Telefon mitgeführt werden. - Bei Starkwind oder Sturmwarnungen wird empfohlen, nah am Ufer zu bleiben oder das Wasser zu verlassen. Die genannten SUP-Regeln tragen massgeblich zu einem sicheren und genussvollen Erlebnis auf den schweizerischen Gewässern bei. Indem Paddler diese Regeln befolgen, schützen sie nicht nur sich selbst und andere Wassersportler, sondern zeigen auch Respekt gegenüber der Umwelt und der belebten Natur.